OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 26.09.2018
14 MB 1/18
Normen:
LDG § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; LRiG § 73 Abs. 1 S. 1; SGB IX a.F. § 95 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2019, 474
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 13.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 17 B 4/17

Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung bei der vorläufigen Dienstenthebung eines Staatsanwalts mit Schwerbehinderung und beim Einbehalt von Dienstbezügen; Aufgabe des Hauptstaatsanwaltsrats zur Wahrnehmung der Rechte einer Schwerbehindertenvertretung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.09.2018 - Aktenzeichen 14 MB 1/18

DRsp Nr. 2018/16609

Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung bei der vorläufigen Dienstenthebung eines Staatsanwalts mit Schwerbehinderung und beim Einbehalt von Dienstbezügen; Aufgabe des Hauptstaatsanwaltsrats zur Wahrnehmung der Rechte einer Schwerbehindertenvertretung

Tenor

Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Juni 2018 wird geändert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin und die Einbehaltung von 25 Prozent der monatlichen Dienstbezüge in der Verfügung der Antragsgegnerin vom 27. Februar 2017 werden rückwirkend ab dem 5. Dezember 2017 ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

LDG § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; LRiG § 73 Abs. 1 S. 1; SGB IX a.F. § 95 Abs. 2 S. 2;

Gründe