Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2020 wird zurückgewiesen.
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Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Beteiligungsrechte des Antragstellers (des Personalrats des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten B.) bei der Erstellung von Anforderungsprofilen.
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