BAG - Urteil vom 27.09.2017
4 AZR 667/14
Normen:
TVöD -V/VKA (i.d. bis zum 30.06.2015 geltenden Fassung) Anh. zu Anlage C EG S 8 Fallgr. 2; BAT § 22 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 131/12
ArbG Halle, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1851/11

Betreuung einer Kindergartengruppe als einheitlicher VorgangErforderlichkeit einer Ausbildung oder von Kenntnissen für die Ausübung der Tätigkeit als EingruppierungsvoraussetzungMaßgeblichkeit des Arbeitsergebnisses für die Bestimmung des ArbeitsvorgangsParallelverfahren zu BAG 4 AZR 666/14 v. 27.09.2017

BAG, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen 4 AZR 667/14

DRsp Nr. 2017/17462

Betreuung einer Kindergartengruppe als einheitlicher Vorgang Erforderlichkeit einer Ausbildung oder von Kenntnissen für die Ausübung der Tätigkeit als Eingruppierungsvoraussetzung Maßgeblichkeit des Arbeitsergebnisses für die Bestimmung des ArbeitsvorgangsParallelverfahren zu BAG 4 AZR 666/14 v. 27.09.2017

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2014 - 4 Sa 131/12 E - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

TVöD -V/VKA (i.d. bis zum 30.06.2015 geltenden Fassung) Anh. zu Anlage C EG S 8 Fallgr. 2; BAT § 22 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.