LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.05.2014
4 Sa 131/12 E
Normen:
TVöD -VKA Anhang VergGr S 8 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1851/11

Parallelentscheidung zu LAG Sachsen-Anhalt 4 Sa 130/12 v. 27.05.2014

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.05.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 131/12 E

DRsp Nr. 2018/7974

Parallelentscheidung zu LAG Sachsen-Anhalt 4 Sa 130/12 v. 27.05.2014

Auf die Berufung der beklagten Stadt wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 14. Dezember 2011 - 3 Ca 1851/11 E NMB - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA Anhang VergGr S 8 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.

Die am ... .1961 geborene Klägerin ist ausgebildete Erzieherin und seit dem Jahr 2002 staatlich anerkannte Heilpädagogin. Sie ist seit dem 01.11.1984 in anrechenbarer Weise bei der beklagten Stadt im Angestelltenverhältnis beschäftigt und wird derzeit in der Kindertagesstätte "Kl", einer integrativen Einrichtung für behinderte und nicht behinderte Kinder, als Erzieherin eingesetzt.