Der jetzt im 71. Lebensjahr stehende Kläger war vom 15. Juli 1924 bis zum 30. September 1945 bei der Beklagten als Leiter verschiedener Betriebsabteilungen mit einem Jahresverdienst von zuletzt 15.000 RM tätig. Er schied aufgrund eines Übereinkommens mit Wirkung vom 31. Dezember 1945 aus.
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