Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. November 2011 - 1 Sa 541 c/10 - aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 22. September 2010 - ö. D. 3 Ca 1368 b/10 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten von Berufung und Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe des der Klägerin zustehenden Versorgungszuschusses.
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