ArbG Offenbach, vom 21.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 345/93
betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung bei Altersgrenzen
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.06.1995 - Aktenzeichen 8 Sa 1016/94
DRsp Nr. 2001/15015
betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung bei Altersgrenzen
Soweit Versorgungsanwartschaften bis zur Neubildung der Altersgrenzen bereits erdient sind, ist deren Teilwert einer Ablösung unter dem Gesichtspunkt der Anpassung der Altersgrenzen entzogen. Weiblichen Mitarbeitern gegenüber kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, männliche Arbeitnehmer würden durch die ungleichen Altersgrenzen diskriminiert.