BAG - Urteil vom 01.07.1976
3 AZR 791/75
Normen:
BetrAVG § 16 § 26 § 28 § 29 § 30 § 32 ; BGB § 242 § 305 § 315 ;
Fundstellen:
BAGE 28, 134
AP Nr. 1 zu § 16 BetrAVG
ARST 1976, 171
BB 1976, 1029
BetrAV 1976, 154
DB 1976, 1435
EzA § 16 BetrAVG Nr. 1
NJW 1976, 1861
SAE 1977, 94
VersR 1976, 946
WM 1977, 425
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 04.11.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 269/75

Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

BAG, Urteil vom 01.07.1976 - Aktenzeichen 3 AZR 791/75

DRsp Nr. 2007/24843

Betriebliche Altersversorgung: Anpassungsüberprüfung

»1. Nach § 16 BetrAVG muß der Arbeitgeber die Anpassung solcher laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen, die am 1. Januar 1975 drei Jahre und länger liefen. 2. Dies muß am 1. Januar 1975 auch dann geschehen, wenn in dem Dreijahreszeitraum davor die Versorgungsleistungen zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes erhöht worden sind. Eine solche Erhöhung kann im Rahmen des billigen Ermessens für die Entscheidung nach § 16 BetrAVG berücksichtigt werden. 3. Wenn ein Arbeitgeber wegen der Unsicherheit über die Geltung des § 16 BetrAVG bisher eine Anpassungsprüfung unterlassen hat, so muß er diese ohne weitere Verzögerung nachholen, wenn am 1. Januar 1975 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung drei Jahre und länger liefen. 4. Die für das billige Ermessen maßgebenden Umstände sind nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem über die Anpassung entschieden wird. Dabei muß berücksichtigt werden, daß der Anpassungsanspruch aus § 16 BetrAVG zum 1. Januar 1975 begründet worden ist.«

Normenkette:

BetrAVG § 16 § 26 § 28 § 29 § 30 § 32 ; BGB § 242 § 305 § 315 ;

Hinweise:

Anmerkungen: Ahrend, DB 1976, 1437; Ahrend/Förster/Rößler, AP Nr. 2 zu § 16 BetrAVG; Grabner, BetrAV 1977, 4; Höhne, BB 1976, 1031; Kraft, SAE 1977, 102; Richardi, DB 1976, 1718