Der Kläger verlangt von der beklagten Unterstützungskasse eine höhere Betriebsrente. Er will nicht hinnehmen, dass die Beklagte ihm eine Abgeordnetenpension, die er als ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages erhält, teilweise auf ihre Leistungen anrechnet. Der Rechtsstreit war bereits Gegenstand des Urteils des Senats vom 22. April 1986 (- 3 AZR 100/83 -). Nach Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz und Erlaß eines Teilanerkenntnisurteils hat der Kläger gegen das im übrigen klageabweisende Urteil des Berufungsgerichts erneut Revision eingelegt.
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