LAG Berlin - Urteil vom 02.11.1995
7 Sa 38/95
Normen:
BeschFG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; TV Ang iöS (TV über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen) §§ 20 20a ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 29499/94

betriebliche Altersversorgung: Anspruch eines teilzeitbeschäftigten angestellten Tierarztes auf Zusatzversorgung

LAG Berlin, Urteil vom 02.11.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 38/95

DRsp Nr. 2001/12016

betriebliche Altersversorgung: Anspruch eines teilzeitbeschäftigten angestellten Tierarztes auf Zusatzversorgung

1. Auch ein teilzeitbeschäftigter angestellter Tierarzt hat Anspruch auf Zusatzversorgung (Versicherung bei der VBL).2. Der Ausschluß von dieser Versorgung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen § 2 Abs. 1 BeschFG.

Normenkette:

BeschFG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; TV Ang iöS (TV über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen) §§ 20 20a ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Tierarzt und wird als solcher im Vieh- und Schlachthof beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Tarifvertrages über die Regelung der Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und in Einfuhruntersuchungsstellen (TV Ang iöS) Anwendung.