LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.02.1994
5 Sa 1856/93
Normen:
BetrAVG § 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 24.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5269/93

betriebliche Altersversorgung: Ausschluss von Leistungen aus dem Versorgungswerk wegen eines zweiten Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.1994 - Aktenzeichen 5 Sa 1856/93

DRsp Nr. 2002/8752

betriebliche Altersversorgung: Ausschluss von Leistungen aus dem Versorgungswerk wegen eines zweiten Arbeitsverhältnisses

Es verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, Arbeitnehmer allein deshalb aus einem betrieblichen Versorgungswerk auszunehmen, weil sie in einem zweiten Arbeitsverhältnis stehen. Für eine solche Benachteiligung gibt es keinen sachlich rechtfertigenden Grund.

Normenkette:

BetrAVG § 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 22.11.1994 - 3 AZR 349/94 - DRsp-ROM Nr. 1995/4468 -.

Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 24.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5269/93