Der Kläger verlangt von der Beklagten, seiner früheren Arbeitgeberin, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Er will nicht hinnehmen, dass die Unterstützungskasse des Deutschen Gewerkschaftsbundes, eine gemeinsame Einrichtung des DGB, der ihn tragenden Gewerkschaften sowie gewerkschaftlicher Einrichtungen, ihm einen Teil seiner Abgeordnetenpension auf die betriebliche Versorgungsleistungen anrechnet.
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