SG Magdeburg, vom 05.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 RA 28/01
Betriebliche Voraussetzung der VEB Robotron Vertrieb Berlin für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.05.2005 - Aktenzeichen L 1 RA 118/01
DRsp Nr. 2008/17058
Betriebliche Voraussetzung der VEB Robotron Vertrieb Berlin für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Der VEB Robotron - Vertrieb Berlin - erfüllte nicht die betrieblichen Voraussetzungen für die Einbeziehung seiner Beschäftigten in die Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]