LAG Berlin - Beschluss vom 20.10.1995
4 TaBV 2/95
Normen:
BetrVG §§ 2 40 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 85 BV 434/94

Betriebsrat: keine Pflicht zur Beschäftigung einer bestimmten Bürokraft

LAG Berlin, Beschluss vom 20.10.1995 - Aktenzeichen 4 TaBV 2/95

DRsp Nr. 2001/12074

Betriebsrat: keine Pflicht zur Beschäftigung einer bestimmten Bürokraft

Der Arbeitgeber kann von seinem Betriebsrat nicht verlangen, einen bestimmten Arbeitnehmer als Bürokraft zu beschäftigen.

Normenkette:

BetrVG §§ 2 40 Abs. 2 ;

Gründe:

I.