ArbG Aachen, vom 26.03.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 7/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
BAG, Beschluss vom 18.04.1989 - Aktenzeichen 1 ABR 97/87
DRsp Nr. 2001/14838
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
1. Werden in einem Dialysezentrum beschäftigte Ärzte von einem Arzt eingestellt, der seinerseits nicht Arbeitnehmer des Dialysezentrums ist, dem aber die medizinische Leitung und Betreuung des Dialysezentrums obliegt, so ist der für das Dialysezentrum gewählte Betriebsrat bei der Einstellung dieser Ärzte nach § 99BetrVG zu beteiligen.2. Haben sich der genannte Arzt und der Träger des Dialysezentrums zur gemeinsamen Führung des Dialysezentrums zusammengeschlossen, so sind auch die von dem Arzt angestellten weiteren Ärzte Arbeitnehmer des Betriebes "Dialysezentrum".