LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.06.1995
16 TaBV 12/94
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 24.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 2/94

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Mitarbeiterführungsgesprächen

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 16 TaBV 12/94

DRsp Nr. 2002/7783

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Mitarbeiterführungsgesprächen

Haben Mitarbeiterführungsgespräche zum Ziel, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kollektiv und verbindlich in eine die Arbeitspflicht übergreifende Unternehmensstrategie einzubeziehen, unterliegt die Durchführung dieser Gespräche der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Karlsruhe, vom 24.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 2/94