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Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat streiten darüber, ob der Arbeitgeber einseitig eine vorläufige Trageordnung für die Dienstbekleidung durchsetzen kann.
Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen der zivilen Luftfahrt. Der Antragsteller ist der beim Arbeitgeber gebildete Gesamtbetriebsrat für das Bodenpersonal.
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