Mit der beim Arbeitsgericht Herford am 18.01.1993 eingereichten Klage wendet sich der Kläger gegen eine fristlose Kündigung der Beklagten.
Die beklagte GmbH mit Sitz in B stellt mit ca. 350 Arbeitnehmern Siebdruckmaschinen und Sortieranlagen her. Der 56 Jahre alte, verheiratete Kläger ist bei ihr ab 09.09.1982 als Schlosser gegen einen Bruttostundenlohn von zuletzt 20,-- DM und einem Bruttomonatsverdienst von ca. 3.800,-- DM tätig. Ab 08.10.1992 ist der Kläger durchgehend bis heute laut ärztlicher Bescheinigungen arbeitsunfähig erkrankt. Durch Bescheid vom 11.05.1993 ist der Kläger mit 20 % MdE anerkannter Schwerbehinderter.
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