LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 11.04.1995
1 TaBV 4/95
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1, Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
AiB 1997, 57
AuR 1995, 333
BB 1995, 1188
LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 46
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 15.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 70/94

Betriebsrat: Sachmittel - Gesetzestexte

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.04.1995 - Aktenzeichen 1 TaBV 4/95

DRsp Nr. 2001/14325

Betriebsrat: Sachmittel - Gesetzestexte

1. Bei einem mehrköpfigen Betriebsrat ist es erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG, jedem Betriebsratsmitglied eine Sammlung der gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu überwachenden grundlegenden Gesetze und Verordnungen zur Verfügung zu stellen. 2. Der Betriebsrat hat insoweit ein Auswahlrecht.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 1, Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

A

Die Beteiligte zu 2. ist ein Einzelhandelsunternehmen, der Beteiligte zu 1. der bei ihr gebildete aus 9 Mitgliedern bestehende Betriebsrat. Die Beteiligten streiten in zweiter Instanz darüber, ob jedem Betriebsratsmitglied ein Exemplar der Gesetzessammlung "Kittner" (Hrsg.), Arbeits- und Sozialordnung in der 1995 erschienenen 20. Aufl. zur Verfügung gestellt werden muss.

Zur Zeit verfügt der Beteiligte zu 1. über 9 Exemplare der 17. Aufl. des "Kittner" (Stand 25. Februar 1992), die er sich in einem über drei Instanzen gehenden Beschlussverfahren erstritten hatte. Mit Schreiben vom 01.06.1994 (Bl. 7 d.A.) forderte der Beteiligte zu 1. die Zur-Verfügung-Stellung von 9 Exemplaren der 19. Aufl.. Die Beteiligte zu 2. erklärte sich mit Schreiben vom 17.06.1994 (Bl. 8 d.A.) lediglich bereit, ihm 1 Exemplar der 19. Aufl. zur Verfügung zu stellen.