BAG - Urteil vom 19.04.1989
7 AZR 128/88
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 7 ;
Fundstellen:
AP Nr. 68 zu § 37 BetrVG 1972
BB 1990, 281
DB 1990, 696
EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 99
EzB BetrVG § 37 Nr. 123c
NZA 1990, 317
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 28.01.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 107/87
ArbG Berlin, vom 24.08.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 222/87

Betriebsrat: Schulung für erstmals gewähltes Mitglied - Anspruch bei verkürzter Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 19.04.1989 - Aktenzeichen 7 AZR 128/88

DRsp Nr. 2001/14837

Betriebsrat: Schulung für erstmals gewähltes Mitglied - Anspruch bei verkürzter Arbeitszeit

Die in § 37 Abs. 7 Satz 2 BetrVG vorgesehene zusätzliche Woche bezahlter Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen steht dem erstmals gewählten Betriebsratsmitglied auch bei verkürzter Amtszeit in voller Höhe zu.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Arbeitsentgelt für zwei Tage einer Betriebsratsschulung gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1979 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Berliner Metallindustrie, beschäftigt. Am 9. Juli 1985 wurde im Betrieb der Beklagten erstmals ein Betriebsrat gewählt. Er bestand aus fünf Mitgliedern, darunter der Klägerin, die zuvor auch nicht Jugendvertreterin gewesen war. Die Amtszeit der Klägerin endete wie bei den anderen Mitgliedern des Betriebsrats mit der turnusmäßigen Neuwahl des Betriebsrats am 18. Mai 1987.