LAG Baden-Württemberg - 1 Sa 14/88 - 26.08.88 - ArbG Stuttgart - 1 Ca 578/87 - 22.03.88, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung
BAG, Urteil vom 07.06.1989 - Aktenzeichen 7 AZR 500/88
DRsp Nr. 1992/5978
Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
Normenkette:
BetrVerfG § 37 Abs.2, Abs.3;
Tatbestand
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