Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. April 2012 - 23 Sa 2228/11 - aufgehoben, soweit es dem Klageantrag zu 1. entsprochen hat.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. August 2011 -
Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz haben der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
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