Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017 - Gz.:
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Februar 2017 - Gz.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von EUR 476,06 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von EUR 25,60 brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei einen Betrag in Höhe von EUR 390,12 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem auf die Rechtskraft des vorliegenden Urteils folgenden Tag zu zahlen.
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