LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.09.2013
4 Sa 495/13
Normen:
KSchG § 15 Abs. 4 ; KSchG § 1; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 18.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3433/12

Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und AufräumungsarbeitenAbgestufte Darlegungs- und Beweislast für BetriebsübergangAnzeige von Massenentlassungen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 495/13

DRsp Nr. 2014/1957

Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten Abgestufte Darlegungs- und Beweislast für Betriebsübergang Anzeige von Massenentlassungen

Zur Frage der ordnungsgemäßen Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 II KSchG und der ordnungsgemäßen Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 III KSchG.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.02.2013 - 14 Ca 3433/12 - wird unter Abweisung der Klageerweiterung gegen die Beklagte zu 3) zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird für den Kläger hinsichtlich des Verfahrens gegen die Beklagte zu 1) zugelassen.

Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 15 Abs. 4 ; KSchG § 1; BGB § 613a ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer seitens der Beklagten zu 1) erklärten Kündigung, über die Weiterbeschäftigung des Klägers sowie über den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2) und in zweiter Instanz auch mit der Beklagten zu 3).

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