Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.02.2013 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird für den Kläger hinsichtlich des Verfahrens gegen die Beklagte zu 1) zugelassen.
Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer seitens der Beklagten zu 1) erklärten Kündigung, über die Weiterbeschäftigung des Klägers sowie über den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2) und in zweiter Instanz auch mit der Beklagten zu 3).
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