Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Mai 2012 -
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das durch eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung der Beklagten beendet worden ist.
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