LAG Frankfurt/Main - Vorlagebeschluss vom 01.07.1996
10 Sa 1162/95
Normen:
EG-Vertrag Art. 177 ; Richtlinie 77/187/EWG;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 19.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 1511/94

Betriebsübergang: Anwendung der Richtlinie 77/187/EWG

LAG Frankfurt/Main, Vorlagebeschluss vom 01.07.1996 - Aktenzeichen 10 Sa 1162/95

DRsp Nr. 2001/15110

Betriebsübergang: Anwendung der Richtlinie 77/187/EWG

Das Hessische Landesarbeitsgericht legt dem Europäischen Gerichtshof gem. Art 177 EGV folgende Frage zur Entscheidung vor: Liegt ein Anwendungsfall der Richtlinie 77/187/EWG vor, wenn ein mit beruflicher Fortbildung/Umschulung befasstes Unternehmen, dessen Lehrgangsteilnehmer an von der Arbeitsverwaltung geförderten Lehrgängen zum Erwerb der Qualifikation des/der Industriekaufmanns/Industriekauffrau teilnehmen, wegen eingetretener Illiquidität die Vereinbarungen mit der Arbeitsverwaltung kündigt, sodann ein rechtlich selbständiges, mit diesem Unternehmen in Wettbewerb stehendes weiteres Unternehmen, das der Arbeitsverwaltung geförderte Lehrgänge durchgeführt hat, aufgrund Vereinbarung mit der Arbeitsverwaltung die Weiterführung der vom ersten Unternehmen begonnenen Lehrgänge übernimmt, ferner annähernd zeitgleich damit mit einem erheblichen Teil der Lehrkräfte des illiquiden Unternehmens zwecks eigener personeller Verstärkung neue Arbeitsverträge abschließt, mit diesen Lehrkräften die übernommenen Kurse betreut und in der Folgezeit von der Arbeitsverwaltung auch mit der Durchführung neuer Lehrgänge, wie sie früher das illiquide Unternehmen durchgeführt hat, beauftragt wird?

Normenkette:

EG-Vertrag Art. 177 ; Richtlinie 77/187/EWG;