LAG München - Beschluss vom 12.12.1990
5 TaBV 61/89
Normen:
BetrVG §§ 23 77 ;
Fundstellen:
AiB 1991, 269
BetrR 1991, 309

Betriebsvereinbarung: Ermittlung von Vorgabezeiten - Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen Vereinbarung

LAG München, Beschluss vom 12.12.1990 - Aktenzeichen 5 TaBV 61/89

DRsp Nr. 2001/14650

Betriebsvereinbarung: Ermittlung von Vorgabezeiten - Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen Vereinbarung

1. Die Zuständigkeit für die Datenermittlung zur Ermittlung von Vorgabezeiten kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Diese Regelung ist für die Betriebsparteien dann verbindlich.2. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann der Betriebsrat auch die Unterlassung von Handlungen des Arbeitgebers verlangen, die gegen eine Betriebsvereinbarung verstoßen.3. Dieser Anspruch kann auch durch einstweilige Verfügung geltend gemacht werden.

Normenkette:

BetrVG §§ 23 77 ;

Hinweise:

Anmerkung:

Schindele, AiB 1991, 270

Fundstellen
AiB 1991, 269
BetrR 1991, 309