Die Parteien streiten darum, ob auf das Arbeitsverhältnis des Klägers, wie vereinbart, nach wie vor die Tarifverträge für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalen Anwendung finden oder ob aufgrund einer Betriebsvereinbarung das Arbeitsverhältnis sich nunmehr nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst bestimmt.
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