BSG - Urteil vom 28.06.1989
5 RJ 5/88
Normen:
RVO § 1246 Abs. 2 S. 2; SGG § 103 S. 1;
Fundstellen:
BSGE 65, 169

Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem Facharbeiter, Wettbewerbsfähigkeit

BSG, Urteil vom 28.06.1989 - Aktenzeichen 5 RJ 5/88

DRsp Nr. 1999/6994

Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem Facharbeiter, Wettbewerbsfähigkeit

1. Bei der für die Einordnung in das Mehrstufenschema maßgeblichen "Wettbewerbsfähigkeit" eines Versicherten ohne abgeschlossene Ausbildung ist zu beachten, daß sich berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten mit der Fortentwicklung der konkreten menschlichen Persönlichkeit umschichten, aufbauen, verringern oder sogar ganz verlieren können.2. Entscheidend für die Gleichstellung im Mehrstufenschema als Facharbeiter ist stets das Gesamtbild der beruflichen Qualifikation, die ein Versicherter ohne abgeschlossene Ausbildung aufweist und die dem Leistungsstandard genügen muß, der für einen Facharbeiter der betreffenden Fachrichtung als Berufstyp allgemein verlangt wird.