Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2011 wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 27. Mai 2009 in Bezug auf die Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis auf Probe als Studienrat zurückgewiesen hat. Insoweit wird der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|