LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.10.2006
L 13 AL 3133/05
Normen:
SGB X § 37 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 § 50 Abs. 2 ; SGB III § 330 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 22.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 1575/03

Beweis der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, Anwendung des § 330 Abs. 2 SGB III

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2006 - Aktenzeichen L 13 AL 3133/05

DRsp Nr. 2007/3101

Beweis der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, Anwendung des § 330 Abs. 2 SGB III

1. Der Beweis für die Bekanntgabe des Verwaltungsakts, der der Behörde obliegt, kann auf Indizien gestützt und im Wege der freien Beweiswürdigung geführt werden. 2. § 330 Abs. 2 SGB III erfasst auch die Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachten Leistungen, wenn für diese Erstattung der entsprechend anzuwendende § 45 Abs. 2 S. 3 SGB X erfüllt ist. Daher ist kein Ermessen auszuüben. Für die Berücksichtigung eines Verschuldens der Behörde an der Überzahlung ist kein Raum. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 37 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 § 50 Abs. 2 ; SGB III § 330 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Ulm, vom 22.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 1575/03