Die Parteien streiten um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung der Klägerin.
Die am 21.11.1951 geborene Klägerin ist seit Mitte des Jahres 1985 bei der Beklagten als Arbeiterin im Akkord beschäftigt. Sie erzielte zuletzt einen durchschnittlichen Verdienst von 1.640,-- EUR brutto monatlich. Die Beklagte hat ihren Hauptsitz in G1xxxxxxx und ein weiteres Werk in B1xxx, in dem die Klägerin tätig war.
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