I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Februar 2020 -
II. Im Übrigen wird sie als unbegründet abgewiesen.
III. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung.
Zwischen den Parteien bestand seit dem 1. Juli 1988 ein Arbeitsverhältnis.
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