Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. September 2019 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte als Haftpflichtversicherer aus gemäß §
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