LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 15.08.2023
5 Sa 12/23
Normen:
EFZG § 4 Abs. 1; SGB V § 275 Abs. 1a;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 14.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 679/22

Beweiswert der ärztlichen ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungErschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungArbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.08.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 12/23

DRsp Nr. 2023/13397

Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist

1. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn nach Maßgabe eines verständigen Arbeitgebers Tatsachen vorhanden sind, die erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers belegen. Erbringen Arbeitnehmer beispielsweise anderweitig Arbeitsleistungen, die sie ebenso gut bei dem eigenen Arbeitgeber ausführen könnten, kann sich daraus ein Anzeichen für eine tatsächlich vorhandene Leistungsfähigkeit ergeben. 2. Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist aber nicht allein deshalb erschüttert, weil diese einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist, insbesondere gegen Ende der Kündigungsfrist betrifft.