LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.08.2023
12 Sa 529/22
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 01.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 770/22

Bewertung von Äußerungen zur Seniorität als Allgemeine GeschäftsbedingungEinzelvertragliche Zusage der Seniorität für Co-PilotenKlage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines bestimmten SenioritätsprinzipsUmstellung der Seniorität auf gemischtes System mit Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2023 - Aktenzeichen 12 Sa 529/22

DRsp Nr. 2023/12842

Bewertung von Äußerungen zur Seniorität als Allgemeine Geschäftsbedingung Einzelvertragliche Zusage der Seniorität für Co-Piloten Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines bestimmten Senioritätsprinzips Umstellung der Seniorität auf gemischtes System mit Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit

1. Einordnung von Äußerungen gegenüber einer Gruppe von Co-Piloten und einer Co-Pilotin als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Deren Auslegung ergab, dass es sich nicht um die einzelvertragliche Zusage einer bestimmten und von der tariflichen Entwicklung unabhängigen Seniorität handelte.2. Im Übrigen Parallelentscheidung zum Urteil vom 23.11.2022 - 12 Sa 443/22.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.06.2022 - 15 Ca 770/22 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, welche Senioritätsliste die Beklagte bei künftigen Förderungsmaßnahmen vom First Officer zum Kapitän betreffend den Kläger anzuwenden hat.

1. 2. 1. 2.