Auf die Anhörungsrüge der Klägerin vom 16. April 2023 wird das Verfahren über ihren Antrag, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2023 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt J, B, beizuordnen, fortgeführt.
Der Beschluss des Senats vom 20. März 2023, mit dem der vorbezeichnete Antrag der Klägerin abgelehnt wurde, bleibt aufrechterhalten.
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