Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.417,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2013 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.409,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2013 zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.
III.Die Revision wird zugelassen.
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