LAG Köln - Urteil vom 22.11.2013
10 Sa 454/13
Normen:
BGB § 297;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 6997/12

Bezahlung von BreakstundenVergütung von ArbeitszeitunterbrechungenAnnahmeverzug bei PausenVerfall von Ansprüchen

LAG Köln, Urteil vom 22.11.2013 - Aktenzeichen 10 Sa 454/13

DRsp Nr. 2014/6550

Bezahlung von Breakstunden Vergütung von Arbeitszeitunterbrechungen Annahmeverzug bei Pausen Verfall von Ansprüchen

Vergütungspflicht bei sog. breaks

Während sich der Arbeitnehmer in seiner Arbeitspause nach § 4 ArbZG befindet, ist er aus Rechtsgründen nicht leistungsfähig im Sinne des § 297 BGB.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.04.2013 - 10 Ca 6997/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.417,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2013 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.409,04 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2013 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 297;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. 5.