BGH - Urteil vom 01.08.1984 (2 StR 220/84) - DRsp Nr. 1994/4486
BGH, Urteil vom 01.08.1984 - Aktenzeichen 2 StR 220/84
DRsp Nr. 1994/4486
»Für das Entstehen der Lohnsteuer ist es unerheblich, ob der Vertrag, auf Grund dessen der Arbeitslohn gezahlt wird, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1BGB) nichtig ist (hier: Vorführung des geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf der Bühne).«