Teilabdruck zur Strafbarkeit der Beitragsvorenthaltung durch den Verleiher von Arbeitskräften (§ 225 ArbFördG) im Fall unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung: III (380) 211 a-b.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|