Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 18. Februar 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus gemäß §
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