LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.06.2016
5 Sa 347/16
Normen:
BGB § 611; TVG § 3; TVG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 641/15

Bindung des Arbeitgebers an die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen nach Wegfall der Tarifbindung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 347/16

DRsp Nr. 2017/3290

Bindung des Arbeitgebers an die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen nach Wegfall der Tarifbindung

Die am Vertrauensschutz anzuwendende frühere Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede auf vor dem 01.01.2002 abgeschlossene Arbeitsverträge ist auch dann einschlägig, wenn der Arbeitgeber nach Wegfall der Tarifbindung Tariflohnerhöhungen weitergibt, weil er rechtsirrig eine Bindung aufgrund von Bezugnahmeklauseln annimmt.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.01.2016 - 4 Ca 641/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; TVG § 3; TVG § 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über tarifvertragliche Vergütungsansprüche.

Der Kläger, der Mitglied der Gewerkschaft ver.di ist, ist seit dem 03.09.1990 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin bei einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.351,52 EUR als Kraftfahrer beschäftigt. Den zuletzt maßgeblichen Arbeitsvertrag schloss er am 29.04.1991 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten (Bl. 6 - 8 d. A.), die, wie später auch die Beklagte, Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (im Folgenden: BDE) war. Der Arbeitsvertrag vom 29.04.1991 lautet auszugsweise:

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§ 2

Tätigkeit, Lohn, Kündigung, Urlaub

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