SG Karlsruhe, vom 27.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 15 RJ 4394/01
Bindungswirkung der Feststellung der Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2003 - Aktenzeichen L 11 RJ 3127/03
DRsp Nr. 2006/24175
Bindungswirkung der Feststellung der Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler
Für den Rentenversicherungsträger und die Sozialgerichte ist die Feststellung der Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler durch die hierfür zuständige Behörde bindend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]