Der Kläger begehrt Ersatz immateriellen Schadens wegen einer am 18. April 2006 erlittenen Nasenbeinfraktur. Der bei einer Spedition beschäftigte Kläger hielt sich auf dem Betriebsgelände der Beklagten auf. Er hatte den von ihm gefahrenen LKW zum Beladen vor der Lagerhalle abgestellt. Als er mit einem Hubwagen Paletten auflud, stieß er im Bereich des mit einem Plastiklamellenvorhang verhängten Zugangs zur Lagerhalle mit einem von dem Mitarbeiter S. der Beklagten gesteuerten Gabelstapler zusammen.
Der Kläger hat behauptet, er sei von S. aufgefordert worden, mit dem Beladen zu beginnen, weil dieser zunächst noch andere Fahrzeuge habe beladen müssen. Nachdem er zwei Paletten aus der Halle herausgefahren und auf den LKW geladen habe, habe er wieder in die Halle gehen wollen. Dabei sei er von dem Gabelstapler angefahren worden. Aufgrund der erlittenen Verletzung sei er acht Tage lang arbeitsunfähig gewesen.
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