Der Antrag des Klägers, ihm für sein Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Oktober 2015 einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers, ihm für dieses Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorgenannte Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der am 24.11.2015 beim Bundessozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|