LSG Saarland, vom 17.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 39/20
SG Saarbrücken, vom 25.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 268/21
SG Saarbrücken, vom 24.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 547/20
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Wirksamkeit der AntragstellungSichere Übermittlung des Beschwerdeschriftsatzes über ein De-Mail-KontoWirksamkeit einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf die Beschwerdefristen
BSG, Beschluss vom 09.03.2023 - Aktenzeichen B 4 AS 104/22 BH
DRsp Nr. 2023/5798
Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die Wirksamkeit der AntragstellungSichere Übermittlung des Beschwerdeschriftsatzes über ein De-Mail-KontoWirksamkeit einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf die Beschwerdefristen
1. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 73a Abs. 1 S. 1 SGG, wenn innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist kein wirksamer Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt wurde. Der PKH-Antrag und die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht werden.2. Ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 65a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1SGG über den Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos erfordert eine sichere Anmeldung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz.3. Die Rechtsmittelbelehrung des LSG genügt der von ihr zu erfüllenden Wegweiserfunktion, wenn sie auf die sicheren Übermittlungswege gemäß § 65a Abs. 4SGG, auf die Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV – sowie auf das Internetportal des BSG verweist.
Tenor
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