Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 24. April 2015 wird verworfen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7735 Euro festgesetzt.
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Der Kläger ist Facharzt für Allgemeinmedizin und wendet sich gegen eine Honorarkürzung wegen Unwirtschaftlichkeit in den Quartalen I/2010 bis IV/2010.
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