Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. Juli 2015 wird verworfen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2622 Euro festgesetzt.
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Die Klägerin ist Fachärztin für Kinderheilkunde und wendet sich gegen eine Honorarkürzung wegen Unwirtschaftlichkeit in den Quartalen II/2005 bis IV/2005.
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