BSG - Beschluss vom 17.12.2015
B 2 U 150/15 B
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 21.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 U 3924/14
SG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen S 26 U 1178/13

BSG - Beschluss vom 17.12.2015 (B 2 U 150/15 B) - DRsp Nr. 2016/2639

BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - Aktenzeichen B 2 U 150/15 B

DRsp Nr. 2016/2639

Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. Mai 2015 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Gründe:

I

Die Klägerin verfolgt als Hinterbliebene die Ansprüche ihres tödlich verunglückten Ehemanns gegen den beklagten Unfallversicherungsträger.

Die Klägerin zeigte bei der Beklagten den Tod ihres am 18.4.2012 bei einem Unfall auf einer Baustelle verunglückten Ehemanns an. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 28.11.2012 die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen ab, weil der Ehemann zum Unfallzeitpunkt selbstständiger Unternehmer gewesen sei und keine freiwillige Unternehmerversicherung abgeschlossen habe. Der Widerspruch blieb erfolglos (Widerspruchsbescheid vom 7.2.2013).