Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2015 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
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Mit Urteil vom 19.10.2015 hat das Hessische LSG einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Leistungen der Pflegestufe I ab Mai 2013 verneint.
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